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Qualitätssicherung

Qualitätsentwicklung und -sicherung erfolgt durch:

  • Koordination, Beratung und Kontrolle der einzelnen Projekte durch das jeweilige Kooperationsteam des entsprechenden Jugendhilfeträgers

  • „Rund um die Uhr-Zuständigkeit“ / Durchsetzungsfähigkeit des Betreuungspersonals

  • das Qualitäts- und Verwantwortungsbewusstsein des Betreuuers / der Mitarbeiter

  • kontinuierliche Fortbildung der Betreuer sowie des gesamten Personals

  • regelmäßige Fallbesprechung (Jugendhilfeträger und Betreuer)

  • regelmäßige Teamberatung (Jugendhilfeträger mit allen Betreuern)

  • regelmäßige Einzelsupervision (Supervisor – Betreuer)

  • regelmäßige Projektbesuche vor Ort (Kooperationspartner / Koordinator oder Jugendamt, Psychologe / Therapeut)

  • Rufbereitschaft rund um die Uhr (Kooperationspartner / Koordinator, Psychologe / Therapeut)

  • Erreichbarkeit der Projekte täglich / wöchentlich per Telefon oder Skype von Deutschland aus

  • Krisenmanagement - Erreichbarkeit des Koordinator innerhalb von 24 Stunden vor Ort (entsprechende Behörden (Jugendamt in Deutschland, Behörden vor Ort) werden zeitnah informiert)

  • Halbjährliches Hilfeplangespräch (vorzugsweise durch Besuch des zuständigen Sacharbeiters des Jugendamtes vor Ort)

  • Erziehungsplanung auf der Basis des Hilfeplans

  • Tagesberichte bzw. Dokumentation

  • Schriftliche Wochenplanung und Auswertung

  • Monatsberichte über die Entwicklung des Jugendlichen

  • Regelmäßige Information der Eltern / Sorgeberechtigten, der Jugendämter

  • Jährliche Überprüfung der Konzeption/Arbeitsstrukturen

 

 

Informationsaustausch mit:

Kooperation mit staatlichen und örtlichen Behörden und Institutionen:

Weitere Links finden sie unter: https://www.georgienseite.de/service-georgien-kaukasus-tbilissi-sprache-bilder/deutsch-georgische-gesellschaften

 

 

Kooperation mit Jugendhilfeeinrichtungen in Deutschland

  • diverse Jugendhilfeträger

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